Ja – bei Industrieflächen & Anlagen mit Auflagen nach Wasserhaushaltsgesetz ( WHG ) ist eine Abnahme & Bewilligung durch einen Sachverständigen (z. B. TÜV) erforderlich. Wir unterstützen Dich bei der Vorbereitung und Koordination.
Ja – bei Industrieflächen & Anlagen mit Auflagen nach Wasserhaushaltsgesetz ( WHG ) ist eine Abnahme & Bewilligung durch einen Sachverständigen (z. B. TÜV) erforderlich. Wir unterstützen Dich bei der Vorbereitung und Koordination.