Immer dann, wenn mit wassergefährdenden Stoffen (WGK 1–3) gearbeitet wird – etwa in der Chemieindustrie, Metallverarbeitung, Werkstätten, Kläranlagen oder Tankstellen.
Immer dann, wenn mit wassergefährdenden Stoffen (WGK 1–3) gearbeitet wird – etwa in der Chemieindustrie, Metallverarbeitung, Werkstätten, Kläranlagen oder Tankstellen.